Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22   

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https://dejure.org/2022,23903
OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22 (https://dejure.org/2022,23903)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2022 - 1 Ws 21/22 (https://dejure.org/2022,23903)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 1 Ws 21/22 (https://dejure.org/2022,23903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 368 StPO, § 366 StPO, § 359 Nr 6 StPO, § 337 StPO
    Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

  • rechtsportal.de

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.08.2022)

    Im Zweifel einen frischen Richter

  • fr.de (Pressemeldung, 18.08.2022)

    Mordprozess wird nicht neu aufgerollt

Besprechungen u.ä. (3)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiischer Richter in Mordsache ist keine Mordssache

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Konventionswidrig aber rechtssicher - Was eine abgelehnte Wiederaufnahme für das Verhältnis zwischen deutscher Rechtsordnung und Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten könnte

  • rudolph-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Befangenheit wegen Vorbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
    Auf die Individualbeschwerde der Beschwerdeführerin (Individualbeschwerde Nr. 1128/17) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 16. Februar 2021 entschieden, dass durch die Mitwirkung des Richters am Landgericht C an dem gegen die Beschwerdeführerin geführten Strafverfahren Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt worden sei.
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
    Mit Urteil vom 10. Februar 2016 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision (Az.: 2 StR 533/14).
  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
    Zweck der Einführung des § 359 Nr. 6 StPO war, bei ausdrücklicher Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Prinzip einer konventionsfreundlichen Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts entsprechend die Wiederaufnahme zu ermöglichen, auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 1985 (NJW 1986, 1425, 1426) festgestellt hat, dass von Verfassungs wegen in einem solchen Fall eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht geboten ist (Bt-Drucksache 13/10333, S. 4).
  • OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
    Diese für die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 bis 5 StPO entwickelten Grundsätze gelten auch für die durch das Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts vom 09. Juli 1998 mit Wirkung vom 15. Juli 1998 eingeführte Bestimmung des § 359 Nr. 6 StPO (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. z.B. Beschl. vom 29. April 2013, 1 Ws 32/13 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Oktober 1999, 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243-244).
  • OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13

    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
    Diese für die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 bis 5 StPO entwickelten Grundsätze gelten auch für die durch das Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts vom 09. Juli 1998 mit Wirkung vom 15. Juli 1998 eingeführte Bestimmung des § 359 Nr. 6 StPO (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. z.B. Beschl. vom 29. April 2013, 1 Ws 32/13 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Oktober 1999, 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243-244).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2022 - 1 Ws 21/22 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
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